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2019

Elektrofahrräder privat nutzen

 

 Die Förderung unser aller Gesundheit liegt auch dem Bundesfinanzministerium sehr am Herzen. Au s diesem Grund wurde aktuell eine Steuerbefreiung für die Gestellung von Betriebsfahrrädern eingeführt. diese können nun steuerbefreit privat genutzt werden.

 

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Erhöhung der Midijob Grenze

 

Die sogenannten Midijobs werden neu geregelt. Diese bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse mit einer Entlohnung von bisher 450 - 800 Euro. Die Obergrenze ist seit dem 01.07.2019 neu auf 1.300 Êuro festgelegt worden.

 

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STEUERTIPS FÜR SELBSTÄNDIGE 2019

 

Gestaltungsmöglichkeiten zu den Themen Investitionsabzugsbetrag, 10-Tagesregel, GWG insbesondere für Selbständige.

 

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Abgabefristen § 149 AO ab 2019

 

Ab 2019 gelten neue Abgabefristen für die Steuererklärungen. Diese wurden auf sieben Monate verlängert, siehe § 149 Absatz 2 Abgabenordnung. Somit muss ein Steuerpflichtiger ohne steuerliche Beratung beispielsweise die Einkommensteuer 2018 bis Ende Juli 2019 abgegeben haben. Wird ein Steuerberater beauftragt verlängert sich die Frist um weitere 7 Monate, d.h. die Einkommensteuer 2018 muss dann bis Ende Februar 2020 beim Finanzamt sein.

 

Virenwarnung

 

Seit dem 7. Juni 2019 werden durch Kriminelle missbräuchlich E-Mails im Namen des Bundesfinanzhofs versendet. Diese enthalten Viren, bitte auf keinen Fall öffnen.

 

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Abschaffung des Soli

 

Finanzminister Olaf Scholz verspricht uns die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021. Danach sollen nur noch einige wenige "Reiche" die Last der Wiedervereinigung tragen. Nach dem Gesetzesentwurf sind dies Ehegatten ab einem gemeinsamen  Einkommen von rund 110.000 Euro im Jahr. Ob er damit tatsächlich nur "einige wenige Reiche" trifft, ist mehr als fraglich. Zum Glück gibt es ja noch den Gleichheitsgrundsatz, sodass bis zum endgültigen Gesetz sicher noch mit Änderungen zu rechnen ist.

 

 

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Bürokratieabbau

22.10.2019

 

"Überbordende Bürokratie belastet die Wirtschaft, hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland." So formuliert es die Bundesregierung in ihrem  Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung  insbesondere der  mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie. Da kann man nur zustimmen. Leider hat es bei den Ideen zum Abbau dieser Bürokratie nur zur Abschaffung der gelben Zettel bei Krankmeldung, Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen  sowie zu einem digitalen Meldeschein im Beherbergungsgewerbe gereicht. Uns bleiben also weiterhin Steuererklärungen mit über 40 Seiten Inhalt erhalten.

 

 

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Belege abfotografieren

 

Die  Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurde mit einem BMF Schreiben vom 11.17.2019 den heutigen Anforderungen an eine moderne Datenverarbeitung angepasst. So ist beispielsweise das Abfotografieren von Belegen mit Smartphones als Dokumentationsmöglichkeit unter Einhaltung der weiteren Voraussetzung, insbesondere der Klarheit der Buchführung, zugelassen.

 

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Anpassung der Kleinunternehmerregelung

16.09.2019

 

Nach § 19 Umsatzsteuergesetz können Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr weniger als 17.500 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.  Damit wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

 

Nach dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (drittes Bürokratieentlastungsgesetz) soll diese Grenze nun auf 22.000 Euro angehoben werden. Dies betrifft zwar kaum den deutschen Mittelstand, stellt aber für viele Existenzgründer eine Erleichterung da. Inwieweit dabei eine Erhöhung um 4.500 Euro ausreichend ist bleibt abzuwarten.

 

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Neue Anforderungen an Registrierkassen

12.11.2019

 

Ab dem 01.01.2020 ist es für alle Nutzer einer elektronischen Registrierkasse Pflicht, ein zertifiziertes Sicherheitssystem zu nutzen. Zur Umsetzung dieser Regelung wurde nun eine Nichtbeanstandungsregel beschlossen, die eine Übergangsregelung bis Ende September 2020 vorsieht.

 

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