NEWS 2022

Grundsteuerreform

11.01.2022

 

Kaum hat das neue Jahr begonnen, kommen schon die ersten Briefe vom Finanzamt. Die Regierung ist nicht untätig, wenn es um die in 2022 anstehende Grundsteuerreform geht. Circa 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten. Die Finanzämter in Hessen verschicken bereits fleissig Briefe an die Eigentümer und fordern zu Aktionismus auf. Es geht etwas unter, dass zur Zeit noch keine IT Infrastruktur bereitsteht, um diese Flut an Daten zu bewältigen. Zudem ist sowieso erst ab dem 01.07.2022 mit der Bewertung zu beginnen. Falls Sie auch einen solchen Brief bekommen haben, lassen Sie sich nicht nervös machen.

 

Wir beraten Sie gerne über die notwendigen Schritte.

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Grundsteuerreform V. 3

20.06.2022

 

Der Beginn des Abgabezeitraums, der 1.07.2022, rückt näher. In Hessen haben die Finanzämter in diesen Tagen alle Immobilienbesitzer angeschrieben und zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert. Diese Schreiben sind insofern von Bedeutung, als darin bereits wichtige Daten wie das Aktenzeichen und die Flurbezeichnung enthalten sind. Reichen Sie uns diese Schreiben ein, wir übernehmen gerne die restlichen Arbeiten sowie die fristgerechte Abgabe auf elektronischem Weg.

 

Sollten Sie die Erklärung selber einreichen, bitte beachten Sie, dass die Bodenrichtwerte von BORIS.de nicht zulässig sind. Die Ämter werden in naher Zukunft eigene Bodenrichtwerte veröffentlichen. Es bleibt spannend abzuwarten, ob es hier zu erheblichen Abweichungen kommen wird.

Energiepreispauschale - waste of energy

28.09.2022

 

Die Energiepreispauschale wird im September durch die Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausbezahlt. Grundsätzlich. Ausser es handelt sich beispielsweise um Minijobber im zweiten Dienstverhältnis. Oder überhaupt um Minijobber, die in einer Firma ohne Festangestellte arbeiten. Dann fällt keine Lohnsteuer an und der Minijobber geht leer aus. Natürlich  hat die Bundesregierung auch daran gedacht und dazu einen weiteren Weg geebnet. Diese Minijobber können im Rahmen ihrer Steuererklärung die Pauschale beantragen! Das ist grossartig, nur haben wir keinen einzigen Minijobber in der Mandatschaft. Warum sollte der auch eine Steuererklärung abgeben? Minijobs sind steuerfrei. Aber angenommen er macht das und geht zu einem geneigten Steuerberater. Dann wird die Erklärung für 2022 vielleicht erst Anfang 2024 erstellt. Und der StB arbeitet wahrscheinlich nicht ohne Honorar...also hat der Minijobber in 2024 gefühlt 200 Euro mehr in der Tasche. Wie hilft das in der aktuellen Energiekrise? Auch der Arbeitgeber hat damit keine Freude, da er das Liquiditätsrisiko trägt. In Fällen der jährlichen Lohnsteueranmeldung muss er im September vorfinanzieren und bekommt die Erstattung erst im Januar. Auch das wird die kleinen Firmen nicht gerade begeistern. Man fragt sich schon, warum diese Dinge immer so umständlich gestaltet werden müssen. Die in den dazu notwendigen Sitzungen verbrauchte Energie könnte gut anderweitig eingesetzt werden.

Steuererklärungsfristen 2020

14.02.2022

 

Corona bringt uns tatsächlich auch etwas positives. Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2020 und folgende wurden nochmals verlängert Mit Beratung bleibt jetzt Zeit bis August 2022. So steht es im Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, welches das BMF am 03.02.2022  veröffentlicht hat.

 

 

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Grundsteuerreform V.2

26.04.2022

 

Die Grundsteuerreform sorgt weiterhin für Spass und Freude. Mittlerweile sind erste Versionen der notwendigen Software verfügbar. Wir können jedem betroffenen Immobilienbesitzer nur empfehlen, frühzeitig mit der Datenrecherche zu beginnen. Der Zeitraum für die Erfassung wurde von der Finanzverwaltung auf den grosszügigen Zeitraum vom 01.07.-31.10.22 eingeschränkt. Für die Bearbeitung haben die Beamten dann bis 2025 Zeit. Das scheint eine faire Verteilung für beide Seiten zu sein...

 

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Energiepreispauschale

09.08.2022

 

Im September bekommen wir alle die Energiepreispauschale! Damit unterstützt uns die Bundesregierung um den gestiegenen Kosten entgegenzuwirken. Die hohen Preise führen ja bei Ölmulti und Co. zu den drastischen Gewinnsteigerungen von bis zu 10 Milliarden pro Quartal. Das Geld muss ja auch irgendwo herkommen. Natürlich gibt es im Steuerrecht keine Regel ohne Ausnahme. Also "wir alle" bedeutet in diesem Falle nicht ALLE, sondern nur Arbeitnehmer und Selbständige. Die Rentner haben ja alle so hohe Einkünfte, die brauchen das nicht...Und es muss ja auch gerecht sein, also wird natürlich eine Steuer fällig. Für die Verwaltung ist auch keine Zeit, das sollen mal schön die Arbeitgeber machen. Also bleiben sicher dem ein oder anderen   mal 180 Euro pro Jahr mehr in der Tasche, das ist doch was.

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Corona Hilfe Steuerhinterziehung?

24.11.2022

 

Viele kleine Unternehmen und Selbständige waren in 2020 für die Coronahilfen dankbar. In wirtschaftlich schlechten Zeiten war die zusätzliche Liquidität willkommen. Leider haben sich die Zeiten nicht unbedingt zum besseren entwickelt und nun kommt das böse Erwachen. In den Steuererklärungen 2020 und 2021 müssen alle erhaltenen Corona Hilfen angegeben werden, sonst bekommt man böse Briefe von der Steuerfahndung. Es sind also nicht nur Steuernachzahlungen auf die ja steuerpflichtige Corona Hilfe zu leisten, im schlimmsten Fall ist auch mit einem Verfahren zu rechnen. Verfahrensrechtlich ist das Vorgehen der Finanzverwaltung aus meiner Sicht fragwürdig, da die Informationen über die Coronahilfen von den auszahlenden Behörden an die Finanzämter gemeldet wurden. Somit sind die Daten dort bekannt, es wäre doch das einfachste, diese bei der Veranlagung hinzuzuziehen. Statt dessen wird gewartet, ob der Steuerpflichtige diese vergisst und dann mit Steuerhinterziehung gedroht.

 

Ist dieses Festhalten an fragwürdiger Bürokratie in Kriegs- und Krisenzeiten wirklich hilfreich? Wie so oft wünsche ich mir weniger Beamtentum und mehr gesunden Menschenverstand.

 

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